Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Audio- und/oder Videoaufnahmen der Events, Seminare und Lehrgänge der René Otto Knor GmbH und/oder der mit dieser verbundenen Unternehmen sind nur mit schriftlicher Zusage der René Otto Knor GmbH sowie Zustimmung aller aufgenommenen Personen gestattet. Die TeilnehmerInnen erklären sich einverstanden, dass während der Events, Seminare und Lehrgänge Fotos, Audio- und Videoaufnahmen durch die René Otto Knor GmbH gemacht werden. Die TeilnehmerInnen an Events, Seminaren und Lehrgängen übertragen sämtliche Rechte an den Fotos, Audio- und Videoaufnahmen während der Events, Seminare und Lehrgänge, insbesondere das Recht zur Veröffentlichung der René Otto Knor GmbH und stimmen gleichzeitig deren Verwendung sowie der Verwendung ihrer Kundendaten (Namen, (E-Mail-)Adressen) zur Verwendung in sozialen Medien, beispielsweise auch Look-Alike-Kampagnen, ausdrücklich zu.

II. TeilnehmerInnen haften für durch sie verursachte ebenso wie erlittene Schäden selbst. Events, Seminare und Lehrgänge können auch ohne Angabe von Gründen durch die René Otto Knor GmbH abgesagt bzw. auf den nächstfolgenden gleichartigen Termin oder auf unbestimmte Zeit verschoben, oder auch auf Durchführung durch Streaming oder hybrid oder gleichartiges umgestellt werden. Nur im Fall einer Absage wird der Event, Seminar-/ Lehrgangsbeitrag zur Gänze rückerstattet, es besteht jedoch kein Anspruch auf Rückerstattung allfälliger Stornokosten für Reise und Aufenthalt. Wenn seitens der René Otto Knor GmbH Validierungen für TeilnehmerInnen durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Regress. Die René Otto Knor GmbH übernimmt in diesem Zusammenhang keine Haftung und ein Haftungsausschluss tritt in Kraft.

III. In den Events, Seminaren und Lehrgängen der Rene Otto Knor GmbH können Kommunikationstechniken sowie Möglichkeiten der Selbstbeeinflussung und/oder einer Verbesserung der individuellen Lernprozesse erlernt werden. Für den Erfolg und jegliche (daraus resultierende) Veränderungen während und nach dem Event, Seminar und/oder Lehrgängen übernimmt der/die TeilnehmerIn selbst die volle Verantwortung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, und ersetzt keine Therapie. Feuerlauftrainings werden auf eigenes Risiko und Gefahr durchgeführt. Der/die TeilnehmerIn bestätigt hiermit, körperlich sowie geistig/seelisch gesund für die Teilnahme an den Events, Seminaren und Lehrgängen zu sein und die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden und alle Angaben korrekt gemacht zu haben.

IV. Die René Otto Knor GmbH behält sich vor, einzelne TeilnehmerInnen von Events, Seminaren oder Lehrgängen auszuschließen, wenn diese die Sicherheit oder den Lernerfolg der Gruppe gefährden (dies festzustellen obliegt dem Trainerteam und/oder dem Organisator). In diesem Fall gelten dieselben Rechtsfolgen wie in Punkt VIII.

V. Nach Erhalt der Rechnung sind 30 % des Events, Seminar-/Lehrgangsbeitrags sofort fällig, der Restbetrag des Events, Seminar-/Lehrgangsbeitrags spätestens 60 Tage vor Events-, Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn. Bei Inanspruchnahme von Packages und des Sofortentscheider-Bonus ist der Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine Teilzahlung nach schriftlicher Vereinbarung ist möglich. Bei Nicht-Einhaltung der Teilzahlungsvereinbarung wird der gesamte Event, Seminar-/Lehrgangsbeitrag fällig.
Sämtliche angegebenen Preise sind wertgesichert nach dem Index der Verbraucherpreise 2015, Ausgangsbasis ist die letzte vor unserer Preisbekanntgabe veröffentlichte Indexzahl. Die Wertsicherung wird bekannt gegeben mit der letzten vor dem Zahlungsmonat veröffentlichten Indexzahl. Bei laufenden Teilzahlungen werden die Wertsicherungsbeträge alle 3 Monate verrechnet. Aus der Wertsicherung resultierende Beträge sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Einzahlung zu bringen. Die René Otto Knor GmbH ist jedenfalls berechtigt, entstehende Erhöhungen rückwirkend für die letzten 3 Jahre geltend zu machen, und gilt es nicht als Verzicht, wenn solche während dieses Zeitraumes nicht gefordert wurden.

VI. Bei Rücktritt bis 60 Tage vor Event-, Seminar bzw. Lehrgangsbeginn werden 15 % des Event-, Seminar-/Lehrgangsbeitrags als Stornogebühr vereinbart, bei Rücktritt bis zum Tag vor Event-, Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn werden 30% des gesamten Event-, Seminar- bzw. Lehrgangsbeitrages einbehalten/fällig. Erscheint der/die TeilnehmerIn ohne Angabe von Gründen nicht zur Veranstaltung, kann ein Rückersatz der bereits bezahlten Teilnehmerbeträge nicht gegeben werden, da der Kursplatz nur für den/die jeweiligen TeilnehmerIn selbst reserviert wird. Aus dem gleichen Grund muss auch bei Nichtteilnahme an der Veranstaltung auf bis dahin unbezahlte Beiträge bestanden werden, wenn nicht im Sinne der Stornobedingungen storniert wurde. Bei der Reservierung von persönlichen „Coaching Terminen” gilt dies sinngemäß, ebenso bei Nicht-Teilnahme oder Stornierung wegen einer Coronaerkrankung oder Corona-Quarantäne.

VII. Bei Verschiebung von Lehrgängen oder von mehr als 3 Tagen durch den/die TeilnehmerIn werden administrative Kosten in Höhe von Euro 360,00 inklusive USt in Rechnung gestellt. Eine einmalige Umbuchung auf den nächstfolgenden derartigen Lehrgangstermin ist diesfalls möglich. Für die Ausstellung von Duplikaten bereits übermittelter Unterlagen, Rechnungen und dergleichen werden Euro 25,00 zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.

VIII. Bei frühzeitigem Ausscheiden aus dem Event, Seminar und den Lehrgängen auf Wunsch des/der TeilnehmerIn entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Seminar-/Lehrgangsbeitrages oder sonstiger Kosten, auf bis dahin unbezahlte Beiträge muss bestanden werden. Reise-, Aufenthalts- und Verpflegungskosten sind von dem/der TeilnehmerIn zu tragen.

IX. Die Rene Otto Knor GmbH behält sich vor, Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten und TrainerInnen durchzuführen.

X. Firmen als Auftraggeber erklären sich einverstanden, auf unserer Referenzliste aufzuscheinen.

Stand: 23.9.2024

I. Die René Otto Knor GmbH haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Teilnahme an allen Übungen, Trainingssequenzen und Selbsterfahrungsformaten erfolgt in der persönlichen Verantwortung der Teilnehmenden. Dies gilt insbesondere für mögliche emotionale oder psychische Reaktionen im Zuge von Selbstreflexions-, Kommunikations- oder Gruppenprozessen. Die Veranstaltungen stellen keine Therapie dar und ersetzen auch keine solche. Teilnehmende sind selbst verantwortlich, ihre psychische und körperliche Belastbarkeit einzuschätzen und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen. Für persönliche Gegenstände übernehmen wir keine Haftung.

II. Die René Otto Knor GmbH ist berechtigt, Veranstaltungen dann abzusagen oder zu verschieben, wenn ein sachlich gerechtfertigter Grund vorliegt (z. B. Krankheit von Trainer:innen, gesetzliche Vorgaben, sicherheitsrelevante Umstände oder wenn die Mindestteilnehmerzahl von 12 Personen nicht erreicht wird). In diesen Fällen wird ein Ersatztermin angeboten. Eine Umstellung auf Online- oder Hybridformate ist zulässig, sofern dadurch der Leistungsumfang inhaltlich und didaktisch gleichwertig bleibt. Nur wenn eine Veranstaltung vollständig abgesagt wird und kein Ersatztermin angeboten werden kann, wird der Teilnahmebeitrag vollständig rückerstattet. Schäden, die Teilnehmenden durch eigenes Verhalten entstehen, fallen in deren eigene Verantwortung. Eine Haftung der René Otto Knor GmbH besteht lediglich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

III. Ausschluss und vorzeitige Beendigung der Teilnahme

Die Sicherheit und der geordnete Ablauf der Lehrgänge, Seminare und Events sind für alle Teilnehmenden wesentlich.(1) Ausschluss aus wichtigem Grund Die René Otto Knor GmbH kann Teilnehmende nur dann von einer Veranstaltung ausschließen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, insbesondere wenn durch das Verhalten einer Person: die Sicherheit anderer Personen erheblich gefährdet wird oder der Ablauf der Veranstaltung nachhaltig gestört wird. Ein Ausschluss ohne wichtigen Grund ist ausgeschlossen (2) Abrechnung bei Ausschluss durch die René Otto Knor GmbH (Pro-Rata) Erfolgt ein Ausschluss aus wichtigem Grund, erfolgt die Verrechnung pro rata temporis: Es sind nur jene Teile des Entgelts zu bezahlen, die bis zum Zeitpunkt des Ausschlusses bereits erbracht wurden. Darüber hinaus besteht keine Zahlungspflicht. (3) Beendigung durch Teilnehmende. Beenden Teilnehmende die Teilnahme vorzeitig aus Gründen, die in ihrer eigenen Sphäre liegen (z. B. berufliche, private oder gesundheitliche Gründe, geänderte Prioritäten, Zeitmangel oder sonstige persönliche Umstände), bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Gesamtentgelts aufrecht. Eine Rückerstattung bereits entrichteter Entgelte findet nicht statt. Beenden Teilnehmende die Teilnahme jedoch aufgrund von Umständen, die in der Sphäre der René Otto Knor GmbH liegen (z. B. Nichterbringung der vereinbarten Leistung, erhebliche organisatorische Mängel oder unzulässige einseitige Leistungsänderungen), entfällt die Zahlungspflicht für noch nicht erbrachte Leistungen. Nach Erhalt der Rechnung sind 30 % des Events, Seminar-/Lehrgangsbeitrags sofort fällig, der Restbetrag des Events, Seminar-/Lehrgangsbeitrags spätestens 60 Tage vor Events-, Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn. Bei Inanspruchnahme von Packages und des Sofortentscheider-Bonus ist der Betrag sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Eine Teilzahlung nach schriftlicher Vereinbarung ist möglich.

IV. Wertanpassung, die Lehrgangs- und Seminargebühren sind wertgesichert. Als Index wird der Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) oder der an seine Stelle tretende Nachfolgeindex herangezogen. (1) Mechanismus -Ändert sich der Index gegenüber der im Vertrag angegebenen Ausgangsbasis, erhöht oder vermindert sich das Entgelt im selben prozentuellen Ausmaß. Dies gilt symmetrisch – sowohl für Erhöhungen als auch für Senkungen. (2) Zeitpunkt der Anpassung -Die Anpassung wird frühestens nach Ablauf von zwei Monaten ab Vertragsabschluss wirksam und erfolgt maximal einmal pro Kalenderjahr. (3) Information -Teilnehmende werden vor Wirksamwerden schriftlich über die Änderung informiert.

Berechnungsgrundlage ist jeweils die zuletzt veröffentlichte Indexzahl vor dem Anpassungsmonat. Aus der Wertsicherung resultierende Beträge sind binnen 14 Tagen ab Rechnungslegung zur Einzahlung zu bringen. Rückwirkende Anpassungen werden nicht vorgenommen; maßgeblich ist jeweils die zuletzt veröffentlichte Indexzahl vor dem Anpassungsmonat.

V. Für Buchungen gelten folgende Regelungen:(1) Rücktritt nach FAGG (14 Tage) -Bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen steht Verbraucher*innen ein gesetzliches Rücktrittsrecht gemäß §§ 11–14 FAGG zu. Der Rücktritt kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen erklärt werden. Im Fall eines wirksamen Rücktritts werden bereits geleistete Zahlungen vollständig rückerstattet.(2) Stornierung außerhalb des FAGG-Rücktrittsrechts -Nach Ablauf der Rücktrittsfrist gelten folgende Stornobedingungen: Storno bis 60 Tage vor Beginn: 15 % des vereinbarten Entgelts. Storno bis zum Tag vor Beginn: 30 % des vereinbarten Entgelts. Nicht-Erscheinen ohne Storno: volle Zahlungspflicht, da der Platz ausschließlich für die/den Teilnehmende*n reserviert wird. Bereits erbrachte Leistungen können nicht rückerstattet werden. (3) Form des Rücktritts / der Stornierung -Der Rücktritt nach FAGG sowie jede Stornierung kann schriftlich oder per E-Mail erklärt werden. Bei der Reservierung von persönlichen „Coaching Terminen” gilt dies sinngemäß, ebenso bei Nicht-Teilnahme oder Stornierung wegen einer Coronaerkrankung oder Corona-Quarantäne. Beenden Teilnehmende die Teilnahme an einem Lehrgang, Seminar oder Event aus persönlichen Gründen, die nicht in der Sphäre der René Otto Knor GmbH liegen (z. B. berufliche Veränderungen, private Umstände, Zeitmangel oder gesundheitliche Gründe), besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen. Die Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Gesamtentgelts bleibt in diesem Fall aufrecht. Beenden Teilnehmende die Teilnahme aufgrund von Umständen, die in der Sphäre der René Otto Knor GmbH liegen (z. B.unzulässige einseitige Leistungsänderungen), entfällt die Zahlungspflicht für noch nicht erbrachte Leistungen. Ein Ausscheiden ist schriftlich oder per E-Mail bekanntzugeben.

VI. Änderungen von Terminen, Veranstaltungsorten oder Trainer:innen sind in geringfügigem, sachlich gerechtfertigtem und für die Teilnehmenden zumutbarem Ausmaß zulässig. Dies umfasst insbesondere krankheitsbedingte Ausfälle, organisatorische Erfordernisse oder notwendige Raumwechsel. Die René Otto Knor GmbH stellt sicher, dass trotz solcher Änderungen eine inhaltlich gleichwertige Durchführung des Lehrgangs, Seminars oder Events gewährleistet ist. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Entfall der Zahlung besteht aufgrund solcher Änderungen nicht, sofern die Gleichwertigkeit der Leistung erhalten bleibt.

VII. Bei Verschiebung von Lehrgängen oder von mehr als 3 Tagen durch den/die TeilnehmerIn werden administrative Kosten in Höhe von Euro 360,00 inklusive USt in Rechnung gestellt. Eine einmalige Umbuchung auf den nächstfolgenden derartigen Lehrgangstermin ist diesfalls möglich. Für die Ausstellung von Duplikaten bereits übermittelter Unterlagen, Rechnungen und dergleichen werden Euro 25,00 zuzüglich Mehrwertsteuer verrechnet.

Validierungen von Vorleistungen erfolgen nach den geltenden rechtlichen Vorgaben und nach bestem Wissen und Gewissen der René Otto Knor GmbH. Die behördliche Anerkennung validierter Leistungen liegt außerhalb unseres Einflussbereichs; für Entscheidungen der Behörde wird keine Haftung übernommen, sofern keine Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.

VIII. Firmen als Auftraggeber erklären sich einverstanden, auf unserer Referenzliste aufzuscheinen.

Gültig ab: 9.12.2025